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Service für Preisvergleiche - belboon aktualisiert Produktdaten nun achtmal täglich
Häufigster Produktdaten-Aktualisierungsrhythmus nach BGH Preissuchmaschinen-Urteil
Berlin, 16. Juli 2010. belboon, Betreiber eines der drei größten Affiliate-Netzwerke im D-A-CH-Markt, reagiert auf das Preissuchmaschinen-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2010 und aktualisiert seinen gesamten Produktdatenbestand (über 5 Millionen Datensätze) nun achtmal täglich. Damit bietet belboon seinen Advertisern und Publishern den häufigsten Aktualisierungsrhythmus unter den deutschen Affiliate-Netzwerken. Das Urteil besagt, dass Händler Produktpreisänderungen erst dann auf der eigenen Seite kommunizieren dürfen, wenn diese zuvor in den genutzten Preissuchmaschinen aktualisiert wurden.
Mit Umstellung des Aktualisierungsrhythmus haben Advertiser im Affiliate-Netzwerk von belboon ab sofort die Möglichkeit, ihre Produktdaten achtmal täglich zu ändern. Damit ist gewährleistet, dass den Publishern (u.a. Preissuchmaschinen und Shopping-Portale) stets die aktuellsten Produktpreise vorliegen. Die Möglichkeit, die vorgenommenen Änderungen auf der eignen Webseite zeitnah anzupassen, ist den Händlern somit garantiert. „Mit dem neu eingeführten Aktualisierungsrhythmus der in unserem Netzwerk geführten Produktinformationen, bieten wir Advertisern und Publishern die aktuellsten Daten am Markt. Kein anderes Affiliate-Netzwerk weist diese Häufigkeit auf“, sagt Manuel Kester, Geschäftsführer der belboon-adbutler GmbH.
Preissuchmaschinen-Urteil des BGH vom 11. März 2010
Das Urteil wurde vom BGH in höchster Instanz getroffen und bezieht sich auf einen Fall im Jahr 2006. Damals hatte ein Online-Händler eine Espressomaschine über eine Preissuchmaschine für 550 Euro angeboten. Auf seiner eigenen Website hatte der Händler den Preis unterdessen auf 587 Euro erhöht. Die Preissuchmaschine aktualisierte diesen Preis nicht sofort, sondern führte das Produkt noch einige Stunden nach der Veränderung durch den Händler mit dem niedrigeren Preis. Fälschlicherweise belegte das Produkt in dieser Zeit Rang eins unter den günstigsten Angeboten. Da dies laut BGH „irreführend“ sei und dem Händler einen „besonderen Wettbewerbsvorteil“ bescherte, wurde nun das Urteil gefällt, dass Shop-Betreiber den Preis im eigenen System erst dann erhöhen dürfen, wenn die Suchmaschinen, bei denen sie werben, die Änderungen auch übernommen haben.
Über die belboon-adbutler GmbH
Die belboon-adbutler GmbH betreibt mit belboon das Affiliate-Netzwerk der YOC-Gruppe. Mit rund 1.300 Partnerprogrammen gehört belboon zu den drei führenden Affiliate-Netzwerken im D-A-CH-Markt. belboon zeichnet sich durch seine langjährige Erfahrung, hohe Reichweite, marktführende Technologie sowie ausgeprägte Innovationskraft aus und verfügt damit über die Kompetenz, im weitverzweigten Netzwerk sowohl Publishern als auch Advertisern eine optimale Performance und einen hohen Servicegrad garantieren zu können. Als weltweit erstes Affiliate-Netzwerk bietet belboon seine Leistung auch im mobilen Internet an. Im Geschäftsjahr 2010 hat die belboon-adbutler GmbH die Geschäftstätigkeit auf den französischen Markt ausgeweitet. Auch für die Zukunft wird ein kontinuierlicher Ausbau der internationalen Aktivitäten angestrebt.
Entstanden ist das belboon Netzwerk aus dem Zusammenschluss der Affiliate-Netzwerke adbutler (Gründung im Jahr 2002) und belboon (Gründung im Jahr 2006) im Januar 2009.
Weitere Informationen zum Unternehmen: www.belboon.de Download der Mitteilung unter: www.belboon.de/press_messages_aktuell.de.html
Pressekontakt:
belboon-adbutler GmbH Corporate Communications Karl-Liebknecht-Str. 1 10178 Berlin Tel.: +49-30-726162-321 Fax: +49-30-726162-311 presse@belboon.de www.belboon.de
Weitere Informationen unter:
http://www.belboon.de
Bei Rückfragen wenden Sie sich falls in der Mitteilung nicht anders angegeben bitte an:
belboon-adbutler GmbH
Anna Reiländer
Tel. 030/ 726162326
E-Mail: anna.reilaender@belboon.de
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